— Glossar

Windpark

Zusammenschluss mehrerer Windenergieanlagen an einem Standort mit gemeinsamer Netzanbindung.

Ein Windpark ist die räumliche Zusammenfassung mehrerer Windenergieanlagen, die über eine gemeinsame interne Verkabelung und einen gemeinsamen Netzanschluss/Netzverknüpfungspunkt ans Stromnetz angebunden sind. Die Bündelung senkt die spezifischen Kosten für Netzanbindung, Wartung und Betriebsführung.

Bei der Planung müssen die Anlagen so angeordnet werden, dass sie sich gegenseitig möglichst wenig den Wind nehmen (Abschattungs- oder Wake-Effekte), während zugleich Abstände zu Wohnbebauung, Naturschutz- und Vogelschutzauflagen einzuhalten sind. Diese Abwägung ist Kern der BImSchG-Genehmigung.

Windparks an Land (Onshore-Windkraft) wie auf See (Offshore-Windkraft) werden zunehmend mit Batteriespeicher (BESS) zu Hybridprojekten erweitert, um Einspeisespitzen zu glätten, Redispatch zu vermeiden und die Vermarktung über Direktvermarktung und Marktprämie zu optimieren.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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