— Glossar

BImSchG-Genehmigung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die für die Errichtung größerer Wind- und Energieanlagen erforderlich ist.

Die BImSchG-Genehmigung ist die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb umweltrelevanter Anlagen – für Windenergieanlagen ist sie das zentrale Genehmigungsverfahren. Sie bündelt zahlreiche Einzelprüfungen (Schall, Schattenwurf, Naturschutz, Artenschutz, Standsicherheit) in einem Verfahren.

Damit hat die Genehmigung Konzentrationswirkung: Mit ihr werden in der Regel weitere erforderliche Genehmigungen eingeschlossen, etwa die Baugenehmigung. Je nach Anlagenzahl und Umweltrelevanz erfolgt das Verfahren mit oder ohne formelle Öffentlichkeitsbeteiligung und gegebenenfalls mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Dauer und Komplexität der BImSchG-Genehmigung gelten als wesentlicher Engpass im Windausbau. Gesetzgeber und EU haben daher Beschleunigungsregelungen geschaffen, insbesondere in ausgewiesenen Windgebieten im Sinne des 2%-Flächenziels, in denen Prüfungen verkürzt werden können.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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