2%-Flächenziel
Gesetzliche Vorgabe, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land auszuweisen.
Das 2%-Flächenziel ist die im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verankerte Vorgabe, bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Onshore-Windkraft auszuweisen. Als Zwischenschritt sind bis Ende 2027 bundesweit 1,4 Prozent zu erreichen.
Das Gesetz weist jedem Bundesland einen verbindlichen Flächenbeitragswert zu – windhöffige Nordländer müssen mehr, südliche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg etwas weniger Fläche bereitstellen. Verfehlt ein Land die Ziele, fallen pauschale Abstandsregelungen, die den Ausbau bremsen.
Für Projektierer und Flächeneigentümer ist das Ziel zentral, weil es die Planungssicherheit erhöht und den Druck auf Regional- und Flächennutzungsplanung verstärkt, neue Windvorranggebiete auszuweisen. Es schafft damit die planerische Grundlage, auf der die BImSchG-Genehmigung einzelner Windparks aufsetzt.
Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.