— Für Kommunen & Stadtwerke

Wärmeplanungspflicht, aber noch kein Energiekonzept? Flurkraft liefert es — und gleich die Umsetzung dazu.

Viele Gemeinden stehen unter der Wärmeplanungspflicht (WPG) — ohne Energiekonzept und ohne Personal dafür. Flurkraft schließt diese Lücke komplett: Wir erstellen das Konzept und finden konkrete Standorte für Energie-Infrastruktur in Ihrer Gemeinde. Zum Beispiel einen §35-privilegierten Batteriespeicher nahe Ihrem Umspannwerk. Auch Förder-Recherche und Antrag übernehmen wir. Eine Ansprechstelle, von der Pflicht bis zur Umsetzung.

Flurkraft – Energiekonzept, Wärmeplanung und Batteriespeicher für Kommunen aus einer Hand

Warum jetzt — die WPG-Fristen

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen bundesweit zur kommunalen Wärmeplanung. Die maßgeblichen Fristen:

Gemeindegröße Frist für den Wärmeplan
> 100.000 Einwohner30.06.2026
≤ 100.000 Einwohner30.06.2028
< 10.000 EinwohnerLänder können ein vereinfachtes Verfahren vorsehen

Für die meisten kleineren Gemeinden gilt damit der 30.06.2028. Konzepterstellung, Beteiligung, Datenbeschaffung und Förderantrag brauchen allerdings Vorlauf. Ein früher Start sichert freie Kapazitäten bei Planungsbüros und offene Förderfenster.

Hinweis: Eine in einzelnen Quellen genannte mögliche Verlängerung um +6 Monate bei gleichzeitiger Bundesförder-Erstellung ist rechtlich noch nicht eindeutig und wird hier bewusst nicht beworben. Die beiden Hauptfristen oben sind gesichert. Glossar: Kommunale Wärmeplanung.

Woran es in Verwaltungen oft fehlt

In vielen Verwaltungen treffen drei Dinge zusammen:

Pflicht ohne Personal

Die Wärmeplanung ist verbindlich, aber es fehlt oft eine Klimaschutzmanager:in oder die Kapazität im Bauamt.

Konzept-Lücke

Es existiert kein Klimaschutz-/Energiekonzept, an das die Wärmeplanung andocken könnte — jedes Vorhaben startet bei null.

Förder-Dschungel

Die passenden Programme (Bund/Länder) sind verteilt, fristgebunden und änderungsanfällig — ohne Routine schwer auszuschöpfen.

Flurkraft setzt genau hier an: nicht als reines Gutachten, das im Schrank landet, sondern als Konzept mit konkreten, umsetzbaren Projekten und gesichertem Förderpfad.

Aus einer Hand: Konzept + Fläche + Speicher + Förderung

Flurkraft denkt das kommunale Energiekonzept von der Pflicht bis zur Anlage — aus einer Hand:

1

Konzept & Wärmeplanung

Wir erstellen bzw. unterfüttern das Energie-/Klimaschutzkonzept und die kommunale Wärmeplanung mit belastbaren Daten.

2

Fläche & Standort

Wir identifizieren in Ihrer Gemeinde geeignete Standorte für Energie-Infrastruktur (Netzknoten-Nähe, freie Kapazität, Eignung).

3

Speicher / BESS

Wo sinnvoll, planen wir einen schlüsselfertigen Batteriespeicher; an geeigneten Standorten greift das §35-BauGB-Privileg.

4

Förderung

Wir finden die passenden Programme und übernehmen die komplette Antragsabwicklung — bis zum Förderbescheid.

So wird aus einer gesetzlichen Pflicht Infrastruktur mit Wertschöpfung vor Ort — statt reinem Erfüllungsaufwand. Geschäftsfeld Batteriespeicher (BESS).

Der konkrete Hebel: §35-BESS-Standort in Ihrer Gemeinde

Der stärkste Einstieg ist die Verbindung von Bedarf und Standort: Ihre Gemeinde unter Wärmeplanungspflicht trifft auf einen konkreten, §35-privilegierten Speicherstandort in genau dieser Gemeinde.

Seit Anfang 2026 sind eigenständige Batteriespeicher im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB privilegiert. Die Voraussetzungen: mindestens 4 MW Leistung, höchstens 200 m Abstand zu einem Umspannwerk (oder Kraftwerk ≥ 50 MW) und der Flächendeckel je Gemeinde (≤ 0,5 % des Gemeindegebiets, ≤ 50.000 m²). Co-Location mit einer bestehenden EE-Anlage ist nach Nr. 11 ebenfalls privilegiert.

Für die Gemeinde heißt das: an geeigneten Standorten ein planungsrechtlich tragfähiger Weg zu eigener Speicher-Infrastruktur — ohne aufwändige Bauleitplanung von Grund auf. Flurkraft prüft, ob und wo das in Ihrer Gemeinde greift.

Rechts-Hinweis: Der §35-Tatbestand wurde im Gesetzgebungsverfahren mehrfach geändert; maßgeblich ist der aktuelle Rechtsstand, den wir projektbezogen bestätigen. Glossar: §35 BauGB – BESS-Privileg.

Für wen ist diese Seite?

Bürgermeister:innen

Die Pflicht delegieren und gleichzeitig Wertschöpfung in die Gemeinde holen.

Kämmerei

Förderausschöpfung statt Eigenmittel; Infrastruktur, die sich trägt.

Klimaschutzmanagement / Bauamt

Fachliche Entlastung bei Konzept, Daten und Förderantrag.

Kostenfreies Erstgespräch für Ihre Gemeinde

Sie haben die Wärmeplanungspflicht vor sich und noch kein Energiekonzept? Sprechen Sie mit Flurkraft — wir zeigen in einem kurzen Termin, wie Konzept, Standort, Speicher und Förderung zusammenpassen. Für Bürgermeisteramt, Kämmerei und Klimaschutzmanagement.

Erstgespräch anfragen

Häufige Fragen

Bis wann muss unsere Gemeinde einen Wärmeplan vorlegen?

Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt für Gemeinden über 100.000 Einwohner der 30.06.2026, für Gemeinden bis 100.000 Einwohner der 30.06.2028. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Wir haben kein Energiekonzept und kein Personal dafür — was kann Flurkraft übernehmen?

Flurkraft erstellt das Energie- bzw. Klimaschutzkonzept und unterstützt die kommunale Wärmeplanung von Anfang bis Ende. Wir finden konkrete Standorte für Energie-Infrastruktur in der Gemeinde und übernehmen die komplette Förder-Recherche und Antragstellung.

Was hat ein Batteriespeicher mit unserer Wärmeplanung zu tun?

Ein kommunales Energiekonzept sollte zu konkreten, umsetzbaren Projekten führen. An geeigneten Standorten ist ein §35-BauGB-privilegierter Batteriespeicher (BESS) ein solches Projekt — er stärkt das lokale Netz, kann Erlöse erzeugen und schafft Wertschöpfung vor Ort.

Was bedeutet die §35-BauGB-Privilegierung für unsere Gemeinde?

Seit Anfang 2026 sind eigenständige Batteriespeicher ab mindestens 4 MW innerhalb von 200 m zu einem Umspannwerk (oder Kraftwerk ab 50 MW) im Außenbereich privilegiert, begrenzt auf höchstens 0,5 % des Gemeindegebiets und 50.000 m². Das eröffnet an geeigneten Standorten einen planungsrechtlich tragfähigen Weg zu Speicher-Infrastruktur. Der aktuelle Rechtsstand wird projektbezogen bestätigt.

Hilft Flurkraft auch bei der Förderung?

Ja. Flurkraft findet die passenden Bundes- und Landesprogramme und übernimmt die komplette Antragsabwicklung bis zum Förderbescheid.

An wen in der Verwaltung richtet sich das Angebot?

An Bürgermeisteramt, Kämmerei sowie Klimaschutzmanagement bzw. Bauamt — also an die Stellen, die für Wärmeplanung, Haushalt und Konzepterstellung verantwortlich sind.