— Glossar

Kommunale Wärmeplanung (WPG)

Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, in dem eine Gemeinde ermittelt, wie ihre Wärmeversorgung künftig klimaneutral organisiert werden kann, und das Ergebnis in einem Wärmeplan festhält. Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das 2024 in Kraft getreten ist und bundesweit gilt.

Der Wärmeplan teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Versorgungsgebiete ein – etwa für Wärmenetze, dezentrale Wärmepumpen oder, wo sinnvoll, Wasserstoff. Er schafft Planungssicherheit für Bürgerinnen, Betriebe und Investoren und ist Voraussetzung für viele Folgeentscheidungen und Förderungen.

Die Fristen sind nach Gemeindegröße gestaffelt:

GemeindegrößeFrist Wärmeplan
> 100.000 Einwohner30.06.2026
≤ 100.000 Einwohner30.06.2028
< 10.000 EinwohnerLänder können ein vereinfachtes Verfahren vorsehen

Für kleinere Gemeinden besteht also bis Mitte 2028 ein realer Umsetzungs-Runway – der Handlungsdruck ist gegeben, aber planbar.

Die Wärmeplanung ist der „Warum jetzt"-Anker für kommunale Energieprojekte: Aus ihr ergeben sich konkrete Bedarfe – von Wärmenetzen über Geothermie bis zu Flächen für Erzeugung und Speicher. Flurkraft begleitet Kommunen hier durchgängig: von der Flächenentwicklung über Batteriespeicher (BESS) bis zur Förderung.

Hinweis (Stand 2026): Eine in Einzelquellen genannte mögliche +6-Monats-Verlängerung bei geförderter Erstellung ist nicht eindeutig belegt und vor werblicher Nutzung zu prüfen. Die beiden Hauptfristen oben sind gesichert.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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