— Glossar

THG-Quote

Mechanismus, über den Betreiber von Ladestrom und E-Fahrzeugen handelbare Treibhausgas-Minderungszertifikate erlösen.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Wer die Quote nicht selbst erfüllt, kann Minderungszertifikate von Akteuren kaufen, die emissionsarme Energie im Verkehr bereitstellen.

Weil mit Strom betriebene Fahrzeuge im Verkehr Emissionen vermeiden, können Halter von Elektrofahrzeugen sowie Betreiber öffentlicher Ladepunkte den eingespeisten Ladestrom über die THG-Quote monetarisieren. Diese Erlöse verbessern die Wirtschaftlichkeit von E-Mobilität und Ladeinfrastruktur.

Die THG-Quote ist damit ein marktbasiertes Förderinstrument, das ohne direkte Subvention zusätzliche Einnahmen für Ladeparkbetreiber schafft. Zusammen mit der BAFA- oder KfW-Förderung von Ladeinfrastruktur ist sie ein wichtiger Baustein im Geschäftsmodell von Ladeparks.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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