— Glossar

BAFA

Bundesbehörde, die Zuschüsse für Energieeffizienz, erneuerbare Wärme und weitere Klimaschutzmaßnahmen vergibt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die im Energiebereich zahlreiche Zuschussprogramme administriert – etwa für effiziente Heizungen, erneuerbare Wärme, Energieberatung und Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anders als bei der zinsverbilligten KfW-Förderung handelt es sich meist um direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Für die Wärmewende ist das BAFA besonders relevant, weil es den Umstieg auf Wärmepumpen und erneuerbare Wärmeerzeuger bezuschusst – ein Hebel, der eng mit der Kommunalen Wärmeplanung und der Sektorkopplung verzahnt ist.

Anträge sind in der Regel vor Vorhabensbeginn zu stellen, und die Programme unterliegen häufigen Anpassungen von Förderquoten und Konditionen. Beispielhaft kombinieren Projektträger BAFA- und KfW-Programme; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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