— Glossar

Mieterstrom

Vor Ort erzeugter Solarstrom, der direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird, ohne das öffentliche Netz zu durchlaufen.

Mieterstrom bezeichnet ein Modell, bei dem auf oder an einem Wohn- oder Gewerbegebäude erzeugter PV-Strom direkt an die dort ansässigen Mieter geliefert wird, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Dadurch entfallen für den lokal verbrauchten Anteil viele Netzentgelte und Umlagen, sodass der Strom für die Mieter günstiger sein kann.

Für den nicht vor Ort verbrauchten Reststrom wird Netzstrom bezogen, der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Das EEG gewährt für Mieterstrom einen besonderen Zuschlag, um die im Vergleich zur reinen Volleinspeisung höhere Komplexität auszugleichen.

Mieterstrom ist ein Baustein der dezentralen Energiewende und besonders für Wohnungswirtschaft, Quartiere und gewerbliche Vermieter interessant. In Kombination mit Batteriespeicher (BESS) und Lastmanagement lässt sich der Eigenverbrauchsanteil im Gebäude weiter erhöhen.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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