— Glossar

Grundlast und Spitzenlast

Grundlast ist der konstante Mindeststrombedarf, Spitzenlast der kurzzeitige Maximalbedarf im Tagesverlauf.

Grundlast bezeichnet den dauerhaft vorhandenen Mindestbedarf an elektrischer Leistung, der nahezu rund um die Uhr abgerufen wird. Spitzenlast hingegen ist der kurzzeitige Maximalbedarf, der typischerweise zu bestimmten Tageszeiten – etwa am Morgen und frühen Abend – auftritt. Dazwischen liegt die Mittellast.

Früher wurde die Grundlast vor allem von durchlaufenden Großkraftwerken gedeckt und die Spitzenlast von schnell regelbaren Kraftwerken. Mit dem Ausbau von Photovoltaik und Wind verändert sich dieses Bild: Die Erzeugung folgt zunehmend dem Wetter, sodass Flexibilität wichtiger wird als starre Grundlastkraftwerke.

Für die Bewirtschaftung der Spitzenlast sind Batteriespeicher (BESS) und Lastmanagement besonders wertvoll, weil sie teure Lastspitzen kappen und damit Netzentgelte senken können. Die Begriffe sind zentral, um Lastprofile von Industrie- und Quartiersanschlüssen zu verstehen.

Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.

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