Kommunen / Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung — wir begleiten Sie
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen zu kommunalen Wärmeplänen. Die Frist: 30. Juni 2026 für Gemeinden über 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 für alle übrigen. Wir unterstützen Sie bei Flächen, Speicher- und Infrastruktur-Konzepten und der Einordnung Ihrer Frist.
Unsere Unterstützung
- Einordnung Ihrer Frist nach WPG (Einwohnerzahl-abhängig).
- Identifikation geeigneter Flächen für Batteriespeicher und Energie-Infrastruktur.
- Konzepte für Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe.
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.