Kommunen / Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung — wir begleiten Sie

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen zu kommunalen Wärmeplänen. Die Frist: 30. Juni 2026 für Gemeinden über 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 für alle übrigen. Wir unterstützen Sie bei Flächen, Speicher- und Infrastruktur-Konzepten und der Einordnung Ihrer Frist.

Unsere Unterstützung

  • Einordnung Ihrer Frist nach WPG (Einwohnerzahl-abhängig).
  • Identifikation geeigneter Flächen für Batteriespeicher und Energie-Infrastruktur.
  • Konzepte für Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe.

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Wärmeplanung-Anfrage

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