Einspeisevergütung
Gesetzlich garantierte feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde aus Erneuerbaren-Anlagen.
Die Einspeisevergütung ist die im EEG verankerte, über 20 Jahre fixe Vergütung, die Betreiber kleinerer Erneuerbaren-Anlagen für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Sie war das ursprüngliche Kernförderinstrument des EEG und gab Anlagen über die Laufzeit Erlössicherheit unabhängig vom Börsenpreis.
Für größere Anlagen wurde die feste Einspeisevergütung schrittweise durch die Marktprämie und die verpflichtende Direktvermarktung abgelöst, bei der der Strom an der Börse vermarktet und nur die Differenz zu einem anzulegenden Wert ausgeglichen wird. Die feste Vergütung bleibt vor allem für Kleinanlagen relevant.
Die Vergütungssätze werden nicht mehr frei garantiert, sondern für größere Segmente über Innovationsausschreibungen und reguläre Ausschreibungen der Bundesnetzagentur wettbewerblich ermittelt. Damit sinkt die Förderhöhe tendenziell mit fallenden Gestehungskosten.
Begriffserklärungen zur allgemeinen Information — keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Bewertungen erfordern Einzelfallprüfung.